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Neuer Festzuschuss für Zahnersatz 2027: Was Patienten jetzt wissen sollten

Fachlich geprüft vom Zahnärzteteam der CASA DENTALIS · Berlin-Lichterfelde · Stand: 3. November 2026

Zahnersatz-Zuschuss 2027 kurz gesagt: Ab dem 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz um 10 Prozentpunkte: ohne Bonusheft von 60 auf 50 %, mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft von 70 auf 60 % und mit zehn Jahren von 75 auf 65 % der Kosten der Regelversorgung. Entscheidend ist das Datum der Bewilligung: Bewilligt Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan bis zum 31. Dezember 2026, gelten noch die bisherigen Sätze; eingesetzt werden kann der Zahnersatz danach in der Regel innerhalb von sechs Monaten. Bei einer Brücke für einen fehlenden Zahn bedeutet eine Bewilligung ab 2027 rund 92 € weniger Zuschuss (Basis: Festzuschussbeträge 2026).

Kronen, Brücken und Prothesen werden für gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar 2027 also teurer, weil die Krankenkassen einen geringeren Festzuschuss zahlen. Wer ohnehin eine Versorgung braucht, kann mit guter Planung noch die bisherigen Sätze nutzen. Hier lesen Sie, was sich ändert, was das in Euro bedeutet und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Kurz erklärt in 50 Sekunden: Was sich 2027 beim Zahnersatz-Zuschuss ändert.
Auf einen Blick
Das Wichtigste in Kürze
  • Ab 1. Januar 2027 sinkt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz in jeder Stufe um 10 Prozentpunkte.
  • Maßgeblich ist das Datum der Bewilligung: Für Festzuschüsse, die Ihre Kasse vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, gelten weiter die bisherigen Sätze.
  • Nach der Bewilligung haben Sie in der Regel sechs Monate Zeit, den Zahnersatz einsetzen zu lassen.
  • Ein lückenlos geführtes Bonusheft bleibt bares Geld wert: Mit zehn Jahren Kontrolle erhalten Sie auch 2027 15 Prozentpunkte mehr als ohne Bonus.
  • Wer wenig verdient, bekommt die Regelversorgung über die Härtefallregelung weiterhin komplett bezahlt.
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Was ändert sich zum 1. Januar 2027?

Beim Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse keinen Anteil an Ihrer Rechnung, sondern einen festen Zuschuss. Dessen Höhe richtet sich nach Ihrem Befund und wird als Prozentsatz der durchschnittlichen Kosten der sogenannten Regelversorgung berechnet, also der medizinisch ausreichenden Standardlösung für diesen Befund. Genau diese Prozentsätze werden gesenkt. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli 2026 verabschiedet wurde; die Regelung zum Zahnersatz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Ihre SituationBewilligung bis 31.12.2026Bewilligung ab 01.01.2027Veränderung
Ohne Bonus (Bonusheft fehlt oder ist lückenhaft)60 %50 %−10 Punkte
Bonusstufe 1: fünf Jahre lückenlos zur Kontrolle70 %60 %−10 Punkte
Bonusstufe 2: zehn Jahre lückenlos zur Kontrolle75 %65 %−10 Punkte
Härtefall (geringes Einkommen)100 % der Regelversorgung100 % der Regelversorgungunverändert

Anteil an den durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Quelle: § 55 SGB V in der Fassung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BGBl. 2026 I Nr. 228).

Wichtig zu wissen: Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung als die Regelversorgung, zum Beispiel eine vollkeramische Brücke oder ein Implantat, bleibt der Festzuschuss gleich. Die Mehrkosten tragen Sie selbst, und durch den niedrigeren Zuschuss steigt Ihr Eigenanteil zusätzlich.

Der Stichtag: Bewilligung vor dem 1. Januar 2027

Das Gesetz enthält eine klare Übergangsregel: Für alle Festzuschüsse, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt wurden, gelten die bisherigen Sätze. Es kommt also weder auf den Tag Ihrer Untersuchung noch auf den Beginn der Behandlung an, sondern darauf, wann Ihre Krankenkasse den Heil- und Kostenplan genehmigt und den Zuschuss festsetzt.

So läuft es ab:

  1. Untersuchung und Beratung: Wir untersuchen Ihre Zähne, besprechen die möglichen Versorgungen und die zu erwartenden Kosten.
  2. Heil- und Kostenplan: Die Praxis erstellt den Plan elektronisch. Nach Ihrer Zustimmung wird er digital an Ihre Krankenkasse übermittelt.
  3. Prüfung und Bewilligung: Die Kasse prüft den Plan und setzt den Festzuschuss fest, meist innerhalb weniger Tage. Zieht sie einen Gutachter hinzu, kann es bis zu sechs Wochen dauern.
  4. Behandlung: Nach der Bewilligung haben Sie in der Regel ein halbes Jahr Zeit, den Zahnersatz einsetzen zu lassen. Bei Bedarf kann eine Verlängerung beantragt werden.

Muss der Plan während der Behandlung geändert werden, wird er der Kasse erneut vorgelegt. Eine sorgfältige Planung von Anfang an hilft, solche Änderungen zu vermeiden.

Was bedeutet das in Euro? Vier Beispiele

Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich der Zuschuss der Krankenkasse für typische Versorgungen verändert. Gerechnet haben wir mit den bundeseinheitlichen Festzuschussbeträgen 2026.

Versorgung (Befund)ohne Bonus
60 % → 50 %
5 Jahre Bonus
70 % → 60 %
10 Jahre Bonus
75 % → 65 %
Zuschuss sinkt um
Einzelkrone (Befund 1.1)
Regelversorgung (100 %): 398,39 €
239,03 € → 199,20 €278,87 € → 239,03 €298,79 € → 258,95 €rund 40 €
Brücke, ein fehlender Zahn (Befund 2.1)
Regelversorgung (100 %): 921,60 €
552,96 € → 460,80 €645,12 € → 552,96 €691,20 € → 599,04 €rund 92 €
Brücke für fehlenden Eckzahn im Oberkiefer (KZBV-Beispiel)
Regelversorgung (100 %): 1.318,92 €
791,34 € → 659,46 €923,25 € → 791,34 €989,19 € → 857,30 €rund 132 €
Totalprothese, zahnloser Oberkiefer (Befund 4.2)
Regelversorgung (100 %): 960,74 €
576,44 € → 480,37 €672,52 € → 576,44 €720,56 € → 624,48 €rund 96 €

Illustrative Berechnung: Festzuschussbeträge 2026 laut KZBV (Stand 01.01.2026), umgerechnet auf die neuen Prozentsätze. Die Beträge werden jährlich neu festgesetzt; die Werte für 2027 können daher leicht abweichen. Ihr persönlicher Zuschuss hängt von Ihrem Befund ab, ein Heil- und Kostenplan kann mehrere Befunde kombinieren.

Faustregel: Je 1.000 Euro Regelversorgungskosten zahlt die Krankenkasse bei einer Bewilligung ab 2027 rund 100 Euro weniger, und zwar in jeder Bonusstufe. Bei umfangreicheren Versorgungen mit mehreren Kronen oder Brücken summiert sich das entsprechend.

Ihr Bonusheft: jetzt prüfen und Lücken klären

Das Bonusheft belegt, dass Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle gegangen sind. Erwachsene brauchen dafür mindestens eine Untersuchung pro Kalenderjahr, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine pro Kalenderhalbjahr. Wer fünf Jahre lückenlos nachweisen kann, erhält Bonusstufe 1, wer zehn Jahre nachweisen kann, Bonusstufe 2.

  • Jahr für Jahr prüfen: Gibt es für jedes der letzten fünf bzw. zehn Kalenderjahre einen Eintrag?
  • Stempel fehlt, obwohl Sie da waren? Untersuchungen, die stattgefunden haben, kann die Praxis anhand ihrer Unterlagen nachtragen. Fragen Sie auch frühere Praxen.
  • Lücke im Jahr 2020? Die ist unschädlich. Wegen der Corona-Pandemie zählt 2020 nicht als Unterbrechung, eine Begründung ist nicht nötig.
  • Eine einzige Lücke in zehn Jahren? In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse trotzdem die höchste Bonusstufe gewähren. Reichen Sie dafür eine kurze Begründung ein.
  • 2026 noch nicht zur Kontrolle gewesen? Dann lohnt sich ein Termin noch in diesem Jahr, damit Ihre Bonuskette auch für spätere Behandlungen erhalten bleibt.

Härtefallregelung: wenn das Einkommen gering ist

Für Versicherte, die durch die Kosten unzumutbar belastet würden, zahlt die Krankenkasse auch ab 2027 die Regelversorgung vollständig: zusätzlich zum Festzuschuss gibt es einen weiteren Betrag in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgung. Die Regelung muss bei der Krankenkasse beantragt werden, mit Nachweisen über das Einkommen.

  • Einkommensgrenzen 2026 (brutto im Monat): 1.582,00 € für Alleinstehende, 2.175,25 € mit einem Angehörigen, für jeden weiteren Angehörigen 395,50 € mehr. Die Grenzen werden jährlich angepasst.
  • Ebenfalls anspruchsberechtigt sind unter anderem Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG beziehen.
  • Knapp über der Grenze? Dann ist über die individuelle (gleitende) Härtefallregelung unter Umständen ein erhöhter Zuschuss möglich. Ihre Krankenkasse berechnet ihn im Einzelfall.
  • Gut zu wissen: Die volle Übernahme gilt nur für die Regelversorgung. Wer eine aufwendigere Lösung wählt, zahlt die Mehrkosten selbst.

Was Sie jetzt tun sollten

Ob und welcher Zahnersatz für Sie sinnvoll ist, entscheidet sich nach Ihrem Befund in der Untersuchung, nicht nach dem Kalender. Wenn bei Ihnen aber ohnehin eine Krone, Brücke oder Prothese ansteht, hilft dieser Zeitplan. So planen wir es auch mit unseren Patientinnen und Patienten in Berlin:

WannWas
Jetzt im NovemberTermin zur Untersuchung und Beratung vereinbaren, Bonusheft mitbringen.
Bis Ende NovemberHeil- und Kostenplan erstellen lassen und an die Krankenkasse übermitteln.
Anfang DezemberPost der Krankenkasse im Blick behalten, Rückfragen zügig beantworten. Bei einem Gutachterverfahren kann die Prüfung bis zu sechs Wochen dauern.
Bis 31. Dezember 2026Die Bewilligung muss vorliegen. Maßgeblich ist das Datum der Bewilligung.
Innerhalb von sechs Monaten nach BewilligungZahnersatz einsetzen lassen. Falls nötig, rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Ihre Checkliste
  • Bonusheft heraussuchen und die Einträge der letzten zehn Jahre prüfen
  • Fehlende Einträge in der Praxis nachtragen lassen
  • Kontrolluntersuchung 2026 wahrnehmen, falls noch offen
  • Beratungstermin vereinbaren: Versorgungsmöglichkeiten und Kosten besprechen
  • Heil- und Kostenplan rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen lassen
  • Eine eventuelle Zahnzusatzversicherung vorab über den Plan informieren
  • Bei geringem Einkommen: Härtefallantrag bei der Krankenkasse stellen
  • Bewilligungsschreiben der Krankenkasse aufbewahren

Häufige Fragen zum Zuschuss 2027

Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz ab 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 zahlt die gesetzliche Krankenkasse 50 % der Kosten der Regelversorgung ohne Bonus, 60 % mit fünf Jahren lückenlosem Bonusheft und 65 % mit zehn Jahren. Bisher sind es 60, 70 und 75 %. Maßgeblich ist das Datum der Bewilligung. Wer unter die Härtefallregelung fällt, bekommt weiterhin 100 % der Regelversorgung.

Wie viel mehr muss ich ab 2027 für Zahnersatz selbst bezahlen?

Ihr Eigenanteil steigt um den Betrag, um den der Zuschuss sinkt. Als Faustregel zahlt die Kasse je 1.000 € Regelversorgungskosten rund 100 € weniger, in jeder Bonusstufe. Bei einer Einzelkrone sind das rund 40 €, bei einer Brücke für einen fehlenden Zahn rund 92 € und bei einer Totalprothese im Oberkiefer rund 96 € (Basis: Festzuschussbeträge 2026).

Zählt das Datum des Heil- und Kostenplans oder das Datum der Bewilligung?

Entscheidend ist die Bewilligung durch Ihre Krankenkasse. Wird der Festzuschuss bis einschließlich 31. Dezember 2026 bewilligt, gelten die bisherigen Sätze. Ein Plan, der 2026 erstellt, aber erst 2027 bewilligt wird, fällt unter die neuen Sätze.

Muss mein Zahnersatz noch 2026 eingesetzt werden?

Nein. Für den bisherigen Satz kommt es auf die Bewilligung an. Danach haben Sie in der Regel ein halbes Jahr Zeit, den Zahnersatz eingliedern zu lassen. Reicht das nicht, kann bei der Krankenkasse eine Verlängerung beantragt werden.

Wie lange braucht die Krankenkasse für die Bewilligung?

Laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung meist nur wenige Tage. Lässt die Kasse den Plan durch einen Gutachter prüfen, kann es bis zu sechs Wochen dauern. Deshalb ist es sinnvoll, die Planung nicht erst im Dezember zu beginnen.

Gilt die Änderung auch für Implantate oder Vollkeramik?

Ja. Die Kasse zahlt immer den Festzuschuss, der zu Ihrem Befund gehört, auch wenn Sie eine aufwendigere Versorgung wählen. Sinkt dieser Zuschuss, steigt Ihr Eigenanteil entsprechend, unabhängig von der gewählten Versorgung.

Mein Bonusheft ist weg oder unvollständig. Was kann ich tun?

Fragen Sie in den Praxen nach, in denen Sie zur Kontrolle waren: Untersuchungen, die stattgefunden haben, können anhand der Praxisunterlagen nachgetragen bzw. bestätigt werden. Ein fehlender Eintrag für 2020 ist unschädlich. Bei genau einer begründeten Lücke in zehn Jahren kann die Kasse trotzdem die höchste Bonusstufe gewähren.

Bleibt die Härtefallregelung bestehen?

Ja. Wer unter die Härtefallregelung fällt, erhält auch ab 2027 die Kosten der Regelversorgung vollständig erstattet. Die Regelung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.

Betrifft die Änderung auch Privatversicherte?

Nein. Die Neuregelung betrifft die Festzuschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei privater Krankenversicherung oder Beihilfe gelten die Bedingungen Ihres Vertrags bzw. Ihrer Beihilfestelle.

Wo kann ich mich in Berlin zum Zuschuss 2027 beraten lassen?

In allen CASA DENTALIS Praxen in Berlin, zum Beispiel in Lichterfelde West im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Drakestraße 23a, 12205 Berlin, Telefon 030 53 14 19 10, auch samstags und sonntags geöffnet). Wir prüfen Ihr Bonusheft, erstellen den Heil- und Kostenplan und übermitteln ihn nach Ihrer Zustimmung elektronisch an Ihre Krankenkasse.

CASA DENTALIS
Wir planen Ihren Zahnersatz mit Ihnen, rechtzeitig und transparent
Sie sind unsicher, ob bei Ihnen eine Versorgung ansteht oder wie hoch Ihr Eigenanteil wäre? Bei CASA DENTALIS nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen: Wir untersuchen, erklären Ihnen die Möglichkeiten mit ihren Kosten und reichen den Heil- und Kostenplan, wenn Sie sich entscheiden, direkt elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ein. Bringen Sie gern Ihr Bonusheft mit.
CASA DENTALIS Lichterfelde West (Bezirk Steglitz-Zehlendorf), Drakestraße 23a, 12205 Berlin · Mo–Fr 7:30–21:00 Uhr, Sa 8:00–17:00 Uhr, So 9:00–14:30 Uhr. Weitere Standorte: Westend, Schlachtensee, Zahnklinik Ringstraße und CASA DENTALIS Kids.

Quellen

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle zahnärztliche Beratung und keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Festsetzungen Ihrer Krankenkasse. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 3. November 2026.

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